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Ambulante Notfallversorgung ist selbst zum Notfall geworden: Berechtigte Kritik ernst nehmen, Missstände beseitigen

Zur Vorstellung des Gutachtens zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus erklärt Marjana Schott, gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Hessischen Landtag:

„Wir teilen die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft an der Qualität der gesundheitlichen Versorgung der Bürgerinnen und Bürger am Feierabend und Wochenende. Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern sind auch in Hessen stark überlastet. Lange Wartezeiten und überbeanspruchtes Personal sind die Folge. Grund dafür ist die Politik der Kassenärztlichen Vereinigungen, die die ärztlichen Bereitschaftsdienste zusammengestrichen haben. Dies führt zu einer weiteren Unterfinanzierung der Krankenhäuser, da diese nur einen durchschnittlichen Erlös von 32 Euro pro ambulantem Notfall haben, dem jedoch Fallkosten von mehr als 120 Euro gegenüber stehen.“ 

Dies gehe aus dem Gutachten zur ambulanten Notfallversorgung im Krankenhaus – Fallkostenkalkulation und Strukturanalyse, das die DKG beauftragt habe, klar hervor. In Hessen habe es in den vergangenen beiden Jahren eine breite Kritik an der Neuregelung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes gegeben. Bereitschaftsdienstzentralen seien geschlossen, Patientinnen und Patienten auf eine einheitliche Telefonnummer (116117) hingewiesen worden, so Schott. Da viele Menschen am Telefon aber nicht ihre Leidensgeschichte erzählen wollten oder könnten, nutzten sie stattdessen den Rettungsdienst und die Notfallambulanzen der Krankenhäuser. 

Schott: „Die Kliniken stöhnen unter den zusätzlichen Aufgaben, die nicht entsprechend honoriert werden und die sie bei der unzureichenden Finanzierung durch das Land in weitere finanzielle Schwierigkeiten bringen. Auch die Einsatzzeiten der Rettungsdienste können somit schlechter eingehalten werden. DIE LINKE unterstützt den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände für eine Zusammenlegung von Rettungsdienstleitzentralen und ärztlichem Bereitschaftsdienst. Die Bereitschaftsdienstzentralen müssen außerhalb der Praxiszeiten wohnortnah erreichbar sein.“