„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“ heißt es im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die Gleichheit vor dem Gesetz wurde durch die Frauenbewegung hart erkämpft. Doch bleibt die Lebenspraxis von Frauen in dieser Gesellschaft weit dahinter zurück. Feministische Politik heißt für uns, die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern an allen Gütern, Kultur, Bildung Gesundheit etc. zu garantieren. Beide Geschlechter haben das Recht auf existenzsichernde Erwerbsarbeit, Möglichkeit zur Sorgearbeit in der Familie, Zeit für politische und gesellschaftliche Arbeit sowie ein Recht auf Kultur, Fortbildung und Genuss.
Für frauenspezifische Einrichtungen, in denen sich Bürgerinnen ehrenamtlich engagieren wie z. B. Frauengesundheitszentrum Sirona, Zora, Mädchentreff, WIF u.v.a. dürfen keine Kürzungen vorgenommen, sondern es müssen mehr finanzielle Mittel aus dem städtischen Haushalt bereitgestellt werden. Insbesondere in schwierigen Situationen sind die nötigen Mittel zur Existenzerhaltung zu gewähren. Unser besonderer Augenmerk gilt der Beratung von Opfern sexueller Gewalt.
Mädchen sollen in ihrer Entwicklung von Anfang an so gefördert werden, dass sie zu selbstbestimmten und selbstbewussten Frauen werden können. Wir fordern eine ausreichende finanzielle Ausstattung von Mädchentreffs, Girls Days und anderer auf die besondere Förderung von Mädchen und jungen Frauen gerichteten Angebote. In Bezug auf den Girls Day suchen wir die Zusammenarbeit mit männlich dominierten Betrieben und Berufen, damit Mädchen tatsächlich auch hier Einblick erhalten. Der Tag soll wieder seinem eigentlichen Sinn entsprechen.
Gender Budgeting bedeutet, dass der städtische Haushalt auf seine Wirkungen für die Gleichstellung zwischen den Geschlechtern hin überprüft werden kann. Durch Gender Budgeting können die unterschiedlichen Auswirkungen der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf Frauen und Männer und Gruppen von Frauen und Männern ermittelt werden.
Durch diese Einbeziehung der Geschlechterperspektive in die Haushaltspolitik wird eine faire und ausgewogene Haushaltspolitik im Hinblick auf die Verringerung von Ungleichheiten zwischen Frauen und Männern erreicht. Dies fördert die Chancengleichheit in Wirtschaft und Gesellschaft.
DIE LINKE fordert die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Gender Budgeting. In Deutschland gibt es bisher nur wenige Kommunen (Land Berlin, Städte Wuppertal und München), in denen dies bereits geschehen ist.
DIE LINKE fordert Arbeitsverhältnisse für Frauen bei der Landeshauptstadt Wiesbaden, den stadteigenen Betrieben und den Betrieben, an denen die Landeshauptstadt Wiesbaden beteiligt ist, die sicherstellen, dass die Beschäftigungsentgelte bzw. Besoldungen ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken – und die keine zusätzlichen Leistungen nach dem SGB II auslösen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist als Arbeitgeber gefordert, ihre Ausbildungsplätze quotiert zu vergeben. Führungspositionen dürfen nicht überwiegend von Männern besetzt werden.
Die kommunale Frauenbeauftragte muss gegenüber Politik und Verwaltung gestärkt werden, auch was die personelle Ausstattung angeht.
Die Frauenbeauftragten in den Fachbereichen der Stadtverwaltung sind für ihre Tätigkeit angemessen von ihrer Arbeit freizustellen.
DIE LINKE fordert die Einrichtung eines stadtweiten Frauenförderausschusses mit Beteiligungs- und Kompetenzrechten gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, dem Ausschuss für Frauenangelegenheiten und der Verwaltung.
Für den Wiedereinstieg in den Beruf ist die Betreuung der Kinder ein wesentlicher Faktor, mit dem es den Müttern und Vätern gelingen kann, traditionelle Rollenvorstellungen zu überwinden.
Es ist zu beobachten, dass immer mehr ALG-II-Berechtigte sich keine Verhütungsmittel leisten können. Dabei gehört das Recht auf Familienplanung gemäß der Proklamation der Internationalen Menschenrechtskonferenz von Teheran 1968 zum international anerkannten Menschenrecht auf Gesundheit. DIE LINKE fordert die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel für ALG II-Berechtigte wie in Flensburg, Freiburg oder dem Landkreis Oldenburg.
Ø die finanzielle Unterstützung von Fraueneinrichtungen
Ø eine konsequente Überprüfung des städtischen Haushalts auf seine Wirkung für die Gleichstellung der Geschlechter
Ø die Ablösung prekärer Arbeitsverhältnisse bei Stadt, stadteigenen Betrieben und Betrieben, an denen die Landeshauptstadt beteiligt ist, durch Beschäftigungsverhältnisse mit armutsfesten Löhnen
Ø die quotierte Vergabe der Ausbildungsplätze
Ø die Gewährleistung des Rechtes auf Familienplanung
Ø eine ausreichende finanzielle und personelle Ausstattung für die kommunale Frauenbeauftragte