4. November 2011

Niedrigere Unterkunftskosten für unter 25-Jährige nicht plausibel und altersdiskriminierend

Eine Rechtsgrundlage für die Ungleichbehandlung von unter 25-Jährigen bei der Gewährung von Unterkunftskosten gegenüber über 25-Jährigen konnte durch den Sozialdezernenten Axel Imholz in der vergangenen Sozialausschusssitzung nicht plausibel dargelegt werden. Es ist zwar zutreffend, dass das SGB II grundsätzlich davon ausgeht, dass Menschen unter 25 Jahren bei ihren Eltern leben sollen, es gibt jedoch eine Vielzahl von Gründen, warum dies dennoch nicht der Fall sein kann.
Bei der Bestimmung der Angemessenheit einer Wohnung ist nach der gesetzlichen Regelung allein die Verfügbarkeit auf dem freien Wohnungsmarkt heranzuziehen. Da es keinen separaten Wohnungsmarkt für unter 25-Jährige gibt, ist eine Unterscheidung nach dem Alter nicht nachvollziehbar und diskriminierend. Mit dieser Praxis wird die Wohnungslosigkeit von jungen Menschen geradezu provoziert.

Eine richtige Herangehensweise wäre es, wenn das Amt für soziale Arbeit regelhaft und unabhängig vom Alter die allgemein geltenden Angemessenheitskriterien heranziehen würde, und nur in Einzelfällen, nämlich dann wenn keine schwerwiegenden oder naheliegenden Gründe für ein getrennt Leben von den Eltern vorliegen, mit Abschlägen arbeiten würde. Dass das Amt hier genau anders herum vorgeht und selbst Betroffene, bei denen ohne Zweifel ein Zusammenleben mit den Eltern unmöglich ist, Probleme haben die regulären Mietkosten genehmigt zu bekommen, kann nicht zulässig sein.
Es kann auch nicht sein, dass sich Betroffene selbst monatelang erfolglos mit dem Amt herumstreiten müssen, es aber nur eines Anrufs durch eine_n Stadtverordnete_n bedarf, die Genehmigung letztendlich doch zu erhalten. Das lässt darauf schließen, dass das Amt für soziale Arbeit sich bewusst ist, dass die getroffene Regelung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.