Über den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Gerhard Strauch, hat die Fraktion Linke Liste zwei so genannte Kommunalverfassungsklagen gegen den Magistrat der Landeshauptstadt Wiesbaden, vertreten durch Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller und den Fachdezernenten, Prof. Dr. Ing. Joachim Pös bei dem Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht.
Bei den beiden Klagen geht es darum, dass das Gericht schwere Fehler und insbesondere Fristversäumnisse in der Magistratsarbeit bestätigen soll und dass durch Gerichtsbeschluss für die Zukunft dafür gesorgt wird, dass derartige Versäumnisse und Unterlassungen nicht mehr vorkommen.
In der Sache geht es um zwei größere Planungsverfahren, zum einen das Planfeststellungsverfahren um den Ausbau der A 643 im Bereich der Schiersteiner Brücke und zum anderen um den Entwurf des Regionalplans Südhessen. In beiden Verfahren hatte der Magistrat, an der Spitze Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller, dafür Sorge zu tragen gehabt, dass verbindliche Einwendungs- und Stellungnahmefristen notiert und dadurch beachtet werden, dass rechtzeitig durch die Verwaltung Stellungnahmen zu den Planungsvorhaben ausgearbeitet werden. Genauso wichtig wäre es aber auch gewesen, dass die Fraktionen über solche Fristen informiert werden, und dass dafür gesorgt wird, dass Stellungnahmen der Fachverwaltung in die parlamentarischen Beratungen gelangen, mithin auch der Fraktion Linke Liste vorliegen, in den Ausschüssen und im Parlament behandelt und zur Abstimmung gebracht werden können.
Es entspräche demokratischen Gepflogenheiten, auch die nicht im Magistrat vertretenen Fraktionen entsprechend zu informieren. Anderenfalls können sie ihr Recht auf Mitwirkung bei der Willensbildung und Entscheidungsfindung in der Gemeindevertretung (§ 36a Abs. 3 HGO) nicht wahrnehmen und ausüben. Sie können dann weder eigene Anträge formulieren und zur Abstimmung stellen, noch können sie ihr Frage- und Auskunftsrecht dem Magistrat gegenüber geltend machen - denn die Thematik dieser Planungsvorhaben und die zu beachtenden Fristen sind Ihnen ja nicht bekannt gegeben worden. Schon in dem rechtskräftigen Urteil zu Auskünften betreffend Denkmalschutz Dernsche Höfe ist festgestellt worden, dass der Magistrat von sich aus umfassend und mit nachvollziehbaren Unterlagen informieren muss.
Zu den beiden hier genannten Planungsvorhaben ist völlig unbestritten, dass diese als "wichtige Angelegenheit" im Stadtparlament hätten beraten und beschlossen werden müssen. Offenbar ist aber bezüglich des Autobahnausbaus weder vom Magistrat an sich, noch von dem Fachdezernenten Prof. Dr. Ing. Joachim Pös erkannt worden, dass überhaupt Einwendungen bis zum 3.3.2010 zu erheben waren und dass über den Inhalt der Einwendungen das Stadtparlament hätte befinden müssen.
Bezüglich des Regionalplans Südhessen sind die Rechtsverstöße noch wesentlich gravierender, weil nämlich noch nicht einmal Magistratsentscheidungen herbeigeführt wurden, sondern außerhalb dieses zuständigen Verwaltungsorgans die damalige "Jamaica-Koalition" für sich entschieden hat, weil man sich über den Inhalt einer Stellungnahme nicht einig geworden ist, dass dann eine Stellungnahme für die LH Wiesbaden auch gänzlich unterbleiben soll. Infolge dessen sind dann alle Fristen inzwischen verstrichen und eine Stellungnahme der LH Wiesbaden zu diesem wichtigen Planungswerk gibt es nicht.
Demokratischen Gepflogenheiten und den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung hätte es entsprochen, dass über die Position der LH Wiesbaden zum Regionalplan Südhessen letztlich das Stadtparlament hätte entscheiden müssen. Hier wäre dann durch Mehrheitsbeschluss dieses entsprechend legitimierten Gremiums festzulegen gewesen, ob es nun mehr bauliche Verdichtung geben soll, oder ob bestehende Grünzüge erhalten oder erweitert werden sollen. Es kann nicht angehen, dass derart wichtige Stellungnahmen, die für die LH Wiesbaden abzugeben sind, unterbleiben, nur weil eine bestimmte Regierungskoalition sich nicht einigen kann!
Hartmut Bohrer
- Fraktionsvorsitzender -