4. März 2011

Das rechtswidrige Verhalten der Optionskommune Wiesbaden muss ein Ende haben: Auch die hessische Landeshauptstadt darf keine Bagatellgrenzen für Fahrtkosten festgelegen

DIE LINKE.Wiesbaden kritisiert aufs Schärfste, dass die Stadt Wiesbaden sich nicht an Recht und Gesetz hält und SGB-Leistungsberechtigten Fahrtkosten, die diesen zu Fahrten zum Amt entstehen, nicht erstattet. Dies haben Berater der Linken Hilfe bei Begleitungen als Beistand (hier: Konradiner Allee) feststellen können. Eindeutig geht dies auch hervor aus einem Schreiben vom 02.03.2011 von der Kommunalen Arbeitsvermittlung am St. Veiter Platz 1 in Mainz-Kostheim (Projekt "Chance 50 Plus"). Hierin verweist die Sachbearbeiterin auf den Regelsatz, in dem  monatlich 22,78 Euro für Verkehr vorgesehen seien. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits im Jahr 2007 klargestellt: Wenn die ARGE (oder in diesem Fall das Amt für soziale Arbeit) vorlädt, muss sie auch die Fahrtkosten erstatten.

DIE LINKE.Wiesbaden fordert den Sozialdezernenten Arno Goßmann auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass auch in Wiesbaden rechtskonform gehandelt wird. Wen die Stadt Wiesbaden durch eine Umorganisation dafür verantwortlich ist, dass SGB-II-Berechtigte über 50 Jahre nun alle in Mainz-Kostheim und nicht mehr wohnungsnah betreut werden, muss sie zwangsläufig auch höhere Fahrtkostenerstattungen in Kauf nehmen. Dies kann aber keineswegs zu Lasten der Betroffenen gehen.

Manuela Schon und Jörg Jungmann, Kreisvorsitzende