13. Mai 2011

Stadtverordnetenfraktion LINKE&PIRATEN Wiesbaden: Skandalöse Nötigung von Leistungsberechtigten in Wiesbaden

Das neue Verfahren der Optionskommune Wiesbaden für Erstantragssteller_innen nach dem SGB II ist ein handfester Skandal:

Bevor die Betroffenen überhaupt einen Termin zur Antragsaufnahme erhalten müssen sie sich schriftlich verpflichten, an einer zweiwöchigen Maßnahme der Donner + Partner GmbH teilzunehmen. Der Zugang zur lebensnotwendigen Existenzsicherung wird also abhängig gemacht vom Abschluss einer entsprechenden Eingliederungsvereinbarung. Dies wiederspricht eindeutig dem Gesetz und ist nicht zulässig. Eingliederungsvereinbarungen müssen individuell und unter Mitwirkung der Betroffenen erarbeitet werden und dürfen nicht vom Amt diktiert werden. Eine nicht sofort geleistete Unterschrift darf unter keinen Umständen zu einer Leistungsverweigerung führen.

Es ist außerdem nicht nachvollziehbar wie Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen werden können, ohne dass geprüft wurde, ob überhaupt ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht.

Manuela Schon: „Wie Betroffene genötigt werden die entsprechende Eingliederungsvereinbarung (EV) unterschreiben konnte ich selbst in meiner ehrenamtlichen Tätigkeit als Beistand im Rahmen der Linken Hilfe erleben. Wer die Vereinbarungen nicht unterschreibt, dem wird mit Leistungsverweigerung gedroht. Ich halte diese Wiesbadener Praxis eindeutig für rechtswidrig und fordere die Verantwortlichen auf, unverzüglich auf den Boden des Gesetzes zurückzukehren. Fördern geht vor Fordern!“