29. Juli 2011

Leistungen für Bildung und Teilhabe unbürokratisch gewähren - Diskriminierung und Demütigung verhindern

Die Fraktion LINKE&PIRATEN fordert das Amt für soziale Arbeit und den zuständigen Dezernenten Arno Goßmann auf, Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen und Leistungen zur Teilhabe für die Monate Januar bis April 2011 rückwirkend ohne Erbringung von Nachweisen durch die Betroffenen auszuzahlen, sofern die Anträge darauf fristgerecht beim Amt eingegangen sind.

Goßmann hatte auf eine Anfrage der Fraktion LINKE&PIRATEN mit Bezug auf §77 Abs. 11 SGB II geantwortet: "Selbstverständlich müssen die Leistungsberechtigten Nachweise über die entstandenen Mehraufwendungen vorlegen. Die Landeshauptstadt Wiesbaden setzt "BuT" entsprechend den gesetzlichen Vorgaben um."

In § 77 Absatz 11 SGB II ist für die rückwirkende Anspruchsberechtigung das einzige Kriterium, dass das Kind eine Schule (oder Kita/Hort) besucht, "an der eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung angeboten wird" - und nicht, dass es diese auch in Anspruch genommen hat. Auch stellt die Vorschrift frei, wie Leistungsberechtigte im genannten Zeitraum die Teilhabe ihrer Kinder sichergestellt haben.

Die pauschale Auszahlung ohne Nachweise ist mehr als logisch: Die gesetzliche Neuregelung ist erst am 29. März veröffentlicht worden. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten leistungsberechtigte Eltern entsprechend nicht wissen, dass ggf. Belege für Aktivitäten der sozialen Teilhabe (z.B. Kino-, Zoo-, Schwimmbadbesuche) aufgehoben werden müssen. Auch kann es sein, dass Aktivitäten der sozialen Teilhabe vor April 2011 nur aus Geldmangel unterblieben sind, weil die Leistungen noch nicht abrufbar waren. Nichtsdestotrotz besteht ein rückwirkender Anspruch für die Betroffenen.

Das vielgepriesene Bildungs- und Teilhabepakets erweist sich einmal mehr als Bürokratiemonster und die Erfordernis von Nachweisen für Leistungen zur gesellschaftlichen Teilhabe als diskriminierend und demütigend für diejenigen, die es in Anspruch nehmen können. Diese Stigmatisierung bewirkt oftmals, dass Betroffene sich lieber die Vereinsbeiträge aus dem viel zu knappen Regelsatz mehr oder weniger vom Munde absparen als sich oder ihre Kinder zwangsläufig in den Vereinen als "hilfebedürftig" zu outen.

Die Fraktion LINKE&PIRATEN bewertet die Summe der gestellten Anträge von 3559 (Stand 17.6.2011) angesichts der mehr als 10.000 antragsberechtigten Kinder und Jugendlichen als zu gering und erwartet vom Amt für soziale Arbeit eine individuellere Beratung der betroffenen Haushalte bei der Antragstellung.